Impressum
Die SuSchie KG ist eine Kommanditgesellschaft
deutschen Rechts mit Sitz in Köln.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln
unter der Nummer HRA 26094 eingetragen.
Steuernummer: 217/5895/1384
Geschäftsführender Gesellschafter ist
Frank-Michael Teschauer.
Anschrift:
SuSchie KG, An der Ling 27, 50739 Köln
Fon (02 21) 957 54 18, Fax (02 21) 957 54 28
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Zustandekommen des Vertrages
Die SuSchie KG kommt durch Übermittlung des Kundenauftrages per Mail, bzw. durch die Zusendung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax oder Brief sowie der Auftragsbestätigung durch die SuSchie KG per Fax, Brief oder Mail zustande.
II. Zusammenarbeit
1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich.
2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der SuSchie KG unverzüglich mitzuteilen.
III. Leistungen von der SuSchie KG
1. Die SuSchie KG übernimmt die vertragsgemäße Beratung und Durchführung von Werbemaßnahmen.
2. Alle zur Veröffentlichung von der SuSchie KG erstellten Arbeiten werden dem Kunden per Mail, Fax oder persönlich als Hardcopy zur Korrektur übermittelt. Bei Pauschalangeboten, die ein Korrekturrecht enthalten, kann der Kunde bis zu zwei Korrekturphasen verlangen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur nach einer entsprechenden Honoraranpassung nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen möglich.
IV. Aufgaben und Pflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die SuSchie KG mit allen notwendigen Informationen versorgt ist. Die SuSchie KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund fehlerhafter Informationen durch den Kunden entstehen.
2. Die SuSchie KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund fehlender Materialien (Bild-,Ton-, Text- o.ä.) entstehen, für dessen Beschaffung, bzw. Bereitstellung der Kunde verantwortlich war.
3. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format (insbesondere digitale Formate) erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass die SuSchie KG die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Hierunter fallen insbesondere Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das "Recht am eigenen Bild".
4. Im Falle eines durch die SuSchie KG unverschuldeten Datenverlustes hat der Kunde auf Verlangen alle erforderlichen Daten erneut der SuSchie KG unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5. Der Kunde ist im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet, regelmäßig seine Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen und dergleichen zu reagieren. die SuSchie KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet hat.
6. Der Kunde hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen innerhalb einer angemessenen bzw. vereinbarten Zeitspanne zu prüfen und zu genehmigen. Die SuSchie KG haftet nicht für Schäden, die aufgrund zeitlicher Verzögerungen entstehen, die der Kunde verschuldet hat.
7. Soweit der Kunde die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, ist er verpflichtet, die SuSchie KG von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeiten freizustellen und den Schaden zu ersetzen, der sich aus den stornierten Projekten oder Maßnahmen aufgrund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Zudem hat die SuSchie KG Anspruch auf Vergütung für die bereits vorbereiteten und erbrachten Leistungen.
8. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten derart, dass der SuSchie KG eine erfolgreiche Auftragsdurchführung nicht mehr möglich erscheint, so ist die SuSchie KG nach Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis aufgrund eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage einseitig zu beenden und alle bis dahin erbrachten Leistungen nach ihren gültigen Stundensätzen bzw. den vereinbarten Konditionen abzurechnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Aufträge auf Erfolgsbasis.
9. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
V. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der SuSchie KG Daten über seine Person oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurchführung notwendig sind.
VI. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von der SuSchie KG tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die SuSchie KG hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn er aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
VII. Termine
1. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die SuSchie KG nicht zu vertreten und berechtigen ihn, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Handelt es sich bei dem zu bearbeitenden Projekt um ein sogenanntes Fixgeschäft, bei dem die Leistung nach einem bestimmten Zeitpunkt für den Auftraggeber sinnlos geworden ist, haftet die SuSchie KG nicht für daraus resultierende Schäden.
VIII. Leistungsänderungen
1. Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der Schriftform.
2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die SuSchie KG dem Kunden die Auswirkungen auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
3. Eine von beiden Parteien gemeinschaftlich beschlossene Änderung des Vertragsgegenstandes bedarf der Schriftform und ist dem Vertrag als Nachtrag beizufügen.
4. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
5. Die vom Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Prüfungsdauer, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. die SuSchie KG wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6. Die SuSchie KG ist berechtigt, bei beschlossenen Änderungswünschen einen neuen, angemessenen Abgabetermin zu bestimmen.
7. Die SuSchie KG ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
IX. Vergütung und Zahlung
1. Die Angebote der SuSchie KG erfolgen auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Die SuSchie KG ist berechtigt, die Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
2. Hat der Kunde kein Angebot von der SuSchie KG gefordert, so hat er den von der SuSchie KG angefallenen Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Vergütungssätzen von der SuSchie KG zu vergüten. Auf Wunsch erhält der Kunde einen detaillierten Bericht über den angefallenen Aufwand.
3. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erfüllung des Auftrags. Im Rahmen längerfristiger, individueller Betreuung auf der Grundlage einer zuvor erstellten Konzeption erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Bei Stillstand des Projektes von mehr als einem Monat, der durch den Kunden verursacht wird, ist die SuSchie KG berechtigt, eine Zwischenrechnung in Höhe des bis dato angefallenen Aufwandes zu erstellen.
4. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zu begleichen. Ohne gesonderte Absprache gewährt die SuSchie KG weder Skonti, Boni noch Rabatte.
5. Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, behält sich die SuSchie KG vor, keine weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszuführen.
Für Schäden, die dem Auftraggeber durch eine solche Verzögerung entstehen, haftet die SuSchie KG nicht.
6. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
X. Haftung
1. Die SuSchie KG legt die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Kunde die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben.
2. Nach Freigabe der Vorlagen durch den Kunden haftet die SuSchie KG nur noch für Schäden, die aufgrund einer nicht genehmigten Abweichung von der freigegebenen Vorlage entstehen.
3. Die SuSchie KG haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.
4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze verstoßen.
5. Die SuSchie KG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die SuSchie KG nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Alle Versendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
7. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten und zum Nachteil der Erfüllungsgehilfen von der SuSchie KG.
XI. Geheimhaltung
1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Davon ausgeschlossen sind die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
3. Die SuSchie KG verpflichtet sich, sämtliche durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten, soweit gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. Die SuSchie KG steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen abgesprochen wird.
4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
XII. Sonstiges
1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Die SuSchie KG darf den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Ferner dürfen die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hingewiesen werden, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Bei Zustellung per Postversand gilt die Lieferung als zugegangen, wenn das gelieferte Produkt in den Machtbereich oder in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Kunden als Empfängers gelangt ist, so dass dieser vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann.
Bei Zustellung per Telefax gilt die Lieferung mit dem Abschluss des Druckvorgangs am Empfangsbereich des Kunden als diesem zugegangen. Bei Zustellung per Mail gilt die Lieferung als zugegangen, wenn die SuSchie KG vom Mailserver des Kunden innerhalb von drei Tagen keine Fehlermeldung als Antwort erhält.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der gerichtliche Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln, dem Sitz der SuSchie KG.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.